Zum ersten Mal lesen wir das schwarz auf weiß und müssen uns nicht nur auf die Aussagen unseres Anwalts verlassen. Wer uns länger kennt, weiß bereits aus unseren alten Recherchen: mit Empörung erfuhren wir, dass alles, was wir Johanna persönlcih überlassen würden, automatisch und unmittelbar von irgendwelchen Trägern "eingesaugt" wird und ohne Johannas/unsere/Marias Zustimmung "verwurstet" wird, Johanna wird sich weder eine CD noch einen Konzertbesuch noch eine Reise leisten dürfen, von einer neuen Brille o.Ä. nicht zu sprechen...
Ein Downy mit den Klamotten aus der Altkleiderkammer und einer schlechten Topfschnittfrisur, aus dem Behindertentransport nach dem Werkstatttag hesausgeladen, ab in das Heimgebäude, dort abends sitzen bleiben und sich auf einen vom Amt genehmigten vierstündigen Zoo-Ausflug "im nächsten Frühjahr" freuen. Ist das nicht eine tolle Perspektive für Johanna?
Nicht nur Johanna wird benachteiligt. Bei diesem "Einsaugen" durch Träger entstehen gravierende Nachteile für alle anderen Geschwister.
Das war der Grund für die Gestaltung unseres besonderen Testaments.
Vor einigen Tagen gab es in der Neuen Osnabrücker Zeitung einen Artikel darüber zu lesen.
Zitat:
Ein kostenloser Download der Broschüre "Das Testament - Vererben zugunsten behinderter menschen" ist möglich unter:
www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_fachlicher_sicht/artikel/Vererben.php
Buchtipp:
Jürgen Greß, Recht und Förderung für mein behindertes Kind,
dtv 2009, ISBN-13: 978-3423506809, 14,90 Euro
Nach allem, was ich bereits zu diesem Thema gehört habe, kann ich den Lesern, die das nicht geregelt haben, nur dringend empfehlen.