Donnerstag, 11. Februar 2010

Doch nicht wackelig

war das, was wir in unserem Behindertentestament festgelegt haben.

Zum ersten Mal lesen wir das schwarz auf weiß und müssen uns nicht nur auf die Aussagen unseres Anwalts verlassen. Wer uns länger kennt, weiß bereits aus unseren alten Recherchen: mit Empörung erfuhren wir, dass alles, was wir Johanna persönlcih überlassen würden, automatisch und unmittelbar von irgendwelchen Trägern "eingesaugt" wird und ohne Johannas/unsere/Marias Zustimmung "verwurstet" wird, Johanna wird sich weder eine CD noch einen Konzertbesuch noch eine Reise leisten dürfen, von einer neuen Brille o.Ä. nicht zu sprechen...

Ein Downy mit den Klamotten aus der Altkleiderkammer und einer schlechten Topfschnittfrisur, aus dem Behindertentransport nach dem Werkstatttag hesausgeladen, ab in das Heimgebäude, dort abends sitzen bleiben und sich auf einen vom Amt genehmigten vierstündigen Zoo-Ausflug "im nächsten Frühjahr" freuen. Ist das nicht eine tolle Perspektive für Johanna?

Nicht nur Johanna wird benachteiligt. Bei diesem "Einsaugen" durch Träger entstehen gravierende Nachteile für alle anderen Geschwister.

Das war der Grund für die Gestaltung unseres besonderen Testaments.

Vor einigen Tagen gab es in der Neuen Osnabrücker Zeitung einen Artikel darüber zu lesen. Leider habe ich die Zeitung und das Datum nicht mehr, aber ich möchte hier doch das Hilfeangebot des Herausgebers und die entsprechenden Quellen platzieren:

Zitat:

Ein kostenloser Download der Broschüre "Das Testament - Vererben zugunsten behinderter menschen" ist möglich unter:
www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_fachlicher_sicht/artikel/Vererben.php

Buchtipp:
Jürgen Greß, Recht und Förderung für mein behindertes Kind,
dtv 2009, ISBN-13: 978-3423506809, 14,90 Euro

Nach allem, was ich bereits zu diesem Thema gehört habe, kann ich den Lesern, die das nicht geregelt haben, nur dringend empfehlen.

2 Kommentare:

Bettina hat gesagt…

Super, danke für den Beitrag. Ich wollte mich diesbezüglich auch erkundigen, insbesondere da Benjamin jetzt ein Geschwisterchen bekommt. An welchen Anwalt muss man sich denn wenden?

Liebe Grüße

Bettina

Johanna schaut in die Welt ... hat gesagt…

Hallo Bettina, den Anwalt muss man natürlich noch finden. Eine Kanzlei mit dem Schwerpunkt Erbschaftsrecht ist noch nicht genug, einer muss sich mit dem Behindertentestament auskennen. Man kann bei der Lebenshilfe vor Ort fragen - es gibt immer jemanden, der solche Themen bearbeitet oder gar selber betroffen ist. Wir haben uns halt "durchgefragt". Für weitere Fragen kannst Du mich gern anmailen.
Gruß, Irina.